Private Krankenversicherung
"Lohnt sich nur für Beamte"
Artikel aus dem Tagesspiegel
Künstlersozialabgabe
Aktuell wird wieder die verstärkte Kontrolle vom Gesetzgeber diskutiert.
Berichte dazu hier:
Änderungen zum Jahreswechsel
zum 1. Januar 2020
sind folgende Werte für Mitglieder der KSK zu berücksichtigen:
Die Grenze für nichtkünstlerischen/selbständigen
Hinzuverdienst beträgt 5.400€
Der Abgabensatz für Verwerter beträgt
2017 4,8 % und 2018 4,2% 2019 4,2%
und 2020 4,2%
Einkommen bis 9.408€ plus 7.812€ pro Kind
(Ergebnis der Gewinn- und Verlustrechnung
abzüglich Sonderausgaben und Vorsorgeaufwendungen) sind steuerfrei!
Beratung Künstlersozialabgabe
Telefonische Termine nach Vereinbarung!
Bitte hierzu eine E-mail-Anfrage
auf unserer Kontaktseite.
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