Private Krankenversicherung 

"Lohnt sich nur für Beamte"

Artikel aus dem Tagesspiegel

 

 

 Änderungen zum Jahreswechsel

 zum 1. Januar 2025

sind folgende Werte für Mitglieder der KSK zu berücksichtigen:

 

Die Grenze für nichtkünstlerischen/selbständigen

Hinzuverdienst beträgt für die Jahre

2020, 2021 und 2022

15.600 Euro

für das Jahr 2024

6.456 Euro

für das Jahr 2025

6672 Euro

 

 

Der Abgabensatz (Künstlersozialabgabe) für Verwerter beträgt

                                                              2024   5,0%

                                                              2025  5,0%

 

Einkommen bis 12.096 Euro plus 9.600 Euro pro Kind 

(Ergebnis der Gewinn- und Verlustrechnung

abzüglich Sonderausgaben und Vorsorgeaufwendungen) sind steuerfrei!

 

 

 

                               

                   

 

 

 

Beratung Künstlersozialabgabe