Private Krankenversicherung 

"Lohnt sich nur für Beamte"

Artikel aus dem Tagesspiegel

 

 

 Änderungen zum Jahreswechsel

 zum 1. Januar 2024

sind folgende Werte für Mitglieder der KSK zu berücksichtigen:

 

Die Grenze für nichtkünstlerischen/selbständigen

Hinzuverdienst beträgt für die Jahre

2020, 2021 und 2022

15.600 Euro

für das Jahr 2024

6.456 Euro

 

 

Der Abgabensatz (Künstlersozialabgabe) für Verwerter beträgt

    

                                                              2023   5,0%

                                                              2024   5,0%

 

Einkommen bis 11.604 Euro plus 9.312 Euro pro Kind 

(Ergebnis der Gewinn- und Verlustrechnung

abzüglich Sonderausgaben und Vorsorgeaufwendungen) sind steuerfrei!

 

 

 

                               

                   

 

 

 

Beratung Künstlersozialabgabe