Private Krankenversicherung
"Lohnt sich nur für Beamte"
Artikel aus dem Tagesspiegel
Änderungen zum Jahreswechsel
zum 1. Januar 2023
sind folgende Werte für Mitglieder der KSK zu berücksichtigen:
Die Grenze für nichtkünstlerischen/selbständigen
Hinzuverdienst beträgt für die Jahre
2020, 2021 und 2022
15.600 Euro
für das Jahr 2023
6.240 Euro
(laut KSK vom 06.02.2023)
Der Abgabensatz (Künstlersozialabgabe) für Verwerter beträgt
2022 4,2%
2023 5,0%
Einkommen bis 10.908 Euro plus 8.952 Euro pro Kind
(Ergebnis der Gewinn- und Verlustrechnung
abzüglich Sonderausgaben und Vorsorgeaufwendungen) sind steuerfrei!
Beratung Künstlersozialabgabe
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