Private Krankenversicherung 

"Lohnt sich nur für Beamte"

Artikel aus dem Tagesspiegel

 

 

 Änderungen zum Jahreswechsel

 zum 1. Januar 2023

sind folgende Werte für Mitglieder der KSK zu berücksichtigen:

 

Die Grenze für nichtkünstlerischen/selbständigen

Hinzuverdienst beträgt für die Jahre

2020, 2021 und 2022

15.600 Euro

für das Jahr 2023

6.240 Euro

(laut KSK vom 06.02.2023)

 

Der Abgabensatz (Künstlersozialabgabe) für Verwerter beträgt

    

                                                              2022   4,2%

                                                              2023   5,0%

 

Einkommen bis 10.908 Euro plus 8.952 Euro pro Kind 

(Ergebnis der Gewinn- und Verlustrechnung

abzüglich Sonderausgaben und Vorsorgeaufwendungen) sind steuerfrei!

 

 

 

                               

                   

 

 

 

Beratung Künstlersozialabgabe